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Italien: Vorsicht bei verkehrsbeschränkten Zonen
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In Italien können die „Zone a traffico limitato“ (ZTL) Touristen teuer zu stehen kommen.
In Italien können die „Zone a traffico limitato“ (ZTL) Touristen teuer zu stehen kommen. Und anders als man vermuten könnte, gibt es weder Ausnahmen für E-Autos noch für Mietwagen.
Italien vereint allein mehr als die Hälfte aller in Europa erfassten verkehrsbeschränkten Maßnahmen auf sich. Zu diesem Ergebnis kommt die im Juni 2026 veröffentlichte Studie „Auto e Città, oltre il divieto“ („Auto und Stadt, jenseits des Verbots“) des Observatoriums für Auto und Mobilität (Osservatorio Auto e Mobilità) der LUISS Business School in Rom.
100 Euro Bußgeld oder sogar noch mehr
Im Mittelpunkt stehen die sogenannten „Zone a traffico limitato“ (ZTL), wörtlich übersetzt „Zonen mit beschränktem Verkehr“. Es handelt sich um Bereiche, die meist in historischen Stadtzentren liegen und in denen der Verkehr bestimmten Nutzergruppen vorbehalten ist: Anwohnern, Lieferdiensten, dem öffentlichen Nahverkehr, Taxis und Fahrzeugen mit einer Sondergenehmigung. Andere, insbesondere Touristen, dürfen diese Bereiche in der Regel nicht befahren.
Reisende spüren die Konsequenzen deutlich, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Das unbefugte Befahren einer solchen Zone wird mit einem Bußgeld von rund 100 Euro geahndet, kann je nach Stadt aber auch zwischen 80 und 300 Euro liegen. Kameras erfassen die Kennzeichen automatisch. Der Bußgeldbescheid trifft oft erst mehrere Monate nach der Reise zu Hause ein. Bei mehrfachem Verstoß kann jede unbefugte Durchfahrt einzeln geahndet werden. In der Regel verringert eine rasche Zahlung (innerhalb von fünf Tagen) den Betrag. Wer den Bescheid ignoriert, zahlt hingegen mehr.
Die Studie „Auto e Città, oltre il divieto“ zeigt die Grenzen dieser Regelung auf, denn die Umweltbilanz des Fahrzeugs spielt meist keine Rolle. So darf ein altes, abgasintensives Auto eines Anwohners dort ungehindert fahren, während ein emissionsfreies Fahrzeug eines Reisenden draußen bleiben muss. Hinzu kommt, dass jede Stadt ihre eigenen Zeiten, Zufahrtsbedingungen und Beschilderungen festlegt, was die Orientierung für Autofahrer, insbesondere ausländische, erschwert.
Für luxemburgische Autofahrer, die in diesem Sommer nach Italien reisen, ist daher Vorsicht geboten: Wer mit Zweifeln vor einem Schild steht, verzichtet besser auf die Einfahrt in die Zone und wählt einen anderen Weg.
Mietwagen werden gleich behandelt
Für Touristen mit einem Mietwagen gilt dasselbe Prinzip. Die Kamera fotografiert das Kennzeichen. Der Bußgeldbescheid geht zunächst an den eingetragenen Fahrzeughalter, also an die Autovermietung. Diese ist dann verpflichtet, der Polizei die vollständigen Daten des Fahrers mitzuteilen (Name, Anschrift und alle weiteren verlangten Angaben). Es gibt keine Ausnahme oder Sonderregelung: Mietwagen unterliegen denselben Regeln wie andere Fahrzeuge. Zudem stellt die Autovermietung für die Bearbeitung des Vorgangs eine Verwaltungsgebühr in Rechnung, die zum Bußgeld hinzukommt. In der Regel beträgt diese 30 bis 50 Euro pro Verstoß und wird häufig automatisch von der bei der Anmietung verwendeten Bankkarte abgebucht.
Italien ist Europameister
Laut der Studie „Auto e Città, oltre il divieto“ zählt Italien 485 verschiedene Zufahrtsbeschränkungen, was mehr als der Hälfte im gesamten Europa entspricht (56,2 Prozent bzw. 863 Maßnahmen). Inbegriffen sind nicht nur Zonen mit Zufahrtsbeschränkungen, sondern alle Regelungen, die Fachleute unter dem Begriff UVAR (Urban Vehicle Access Regulations) zusammenfassen. Die Studie unterscheidet fünf Kategorien: städtische Maut, Umweltzonen, Bereiche mit Zufahrtsbeschränkung, Fußgängerzonen und Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugarten.
Die ZTL im engeren Sinne machen somit nur einen Teil aus, doch ihre räumliche Konzentration fällt auf. Von rund 500 solcher Zonen in Europa befinden sich 446 in Italien, also fast neun von zehn. Bei den Umweltzonen kehrt sich das Bild dagegen um: Europa zählt 338, wobei Spanien mit 82 Zonen an der Spitze liegt, vor Frankreich (63), Deutschland (57) und den Niederlanden (40).
Die Studie belässt es nicht beim Befund. Sie plädiert für eine Harmonisierung: einheitliche Kriterien für Umweltzonen, eine kohärente Beschilderung und vor allem eine einzige nationale digitale Plattform. Die Forscher erinnern zudem daran, dass die Verringerung des Verkehrs und die Einrichtung von Fußgängerzonen entgegen der verbreiteten Annahme dem lokalen Handel nicht schaden, sondern die Attraktivität von Stadtvierteln tendenziell erhöhen.
Quelle: Studie „Auto e Città, oltre il divieto“, Osservatorio Auto e Mobilità der LUISS Business School (Leitung: Fabio Orecchini), vorgestellt im Juni 2026.
Link zur Studie: https://businessschool.luiss.it/osservatorio-auto-mobilita/auto-e-citta-oltre-il-divieto/
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